Betreuungskosten

Bei den Betreuungskosten richten wir uns nach dem Kreis Stormarn. Seid dem 01.08.2020 gilt folgende Berechnung der Betreuungskosten für die Eltern:

 

Bei Kindern unter 3 Jahren: Std. pro Woche x 7,21€ = Höchstbeitrag Betreuungskosten für die Eltern

Beispiel: 45 Std. x 7,21 = 324,45€

 

Bei Kindern über 3 Jahren: Std. pro Woche x 5,66€ = Höchstbeitrag für die Eltern

Beispiel: 45 Std. x 5,66€ = 254,70€

 

 

Wie sich die Preise zusammensetzen:

  • professionelle und liebevolle Betreuungs Ihres Kindes durch qualifizierte Fachkräfte
  • Vor- und Nachbereitungszeit außerhalb der Betreuung zum Sauber machen, Aktivitäten planen, Entwicklungsgespräche planen und durchführen, Garten pflegen, Einkaufen...
  • Betriebskosten wie Miete, Wasser+Strom+Gas, Spielzeug, Mobiliar, Renovierungsarbeiten
  • Kranken- und Pflegeversicherung
  • Unfallversicherung
  • Betriebshaftpflichversicherung
  • Rentenversicherung
  • Steuern
  • sowie regelmäßige Teilnahme an Fortbildungen im pädagogischen Bereich und Auffrischung des 1. Hilfe am Kind-Kurses

Verpflegungs- und Materialgeld

Zusätzlich zum Betreuungsgeld kommt noch ein Verpflegungs- und Materialgeld dazu, von dem wir Einkaufen gehen, Bastelmatarial kaufen umd mal ein Eis, Brötchen oder Würstchen auf dem Markt essen gehen. Der Betrag variirt ja nach Betreuungsumfang. Bei einem Vollzeitplatz mit 5 Tagen sind es 85€ im Monat, bei Nachmittagsplätzen ist es selbstverständlich weniger. 

Zuschüsse und Förderungen

Förderung von Kindern in Tagespflege:

Alle Eltern haben die Möglichkeit, zusammen mit uns, beim Kreis Stormarn eine Antrag auf Förderung gemäß §23 SGB VIII zu stellen. Mit diesem Antrag wird berechnet, welchen eigenen Anteil Sie an Betreuungskosten zu zahlen haben. Dies kann der gesetzlich festgelegte Anteil für Krippen-/Elementarkinder sein, oder ein individuell und Einkommens gerechter Anteil.

 

Geschwisterermäßigung:

Haben Sie noch weitere Kinder, die sich in einer Betreuung (Tagespflege, Krippe, Kindergarten, Hortbetreuung) befinden, so haben Sie Anspruch auf die so genannte Geschwisterermäßigung. Egal welches Einkommen Sie haben. Die Geschwisterermäßigung wird ebenfalls vom Kreis Stormarn getätigt und beinhaltet 70% der Betreuungskosten. Sie haben dann selbst nur noch die restlichen 30% zu tragen.

Haben Sie noch ein 3. Kind in Betreuung, so werden die Kosten des leztzten Kindes zu 100% vom Kreis Stormarn übernommen und Sie haben keine eigenen Betreuungskosten.

 

Alle Anträge hierfür finden Sie unter www.Kreis-Stormarn.de oder bei uns. Wir beraten Sie gerne und stehen beim Ausfüllen hilfreich zur Verfügung.